Ukraine REACH: Neue Chemikalienregulierung in der Ukraine

Am 26.1.2025 trat in der Ukraine ein neues „REACH-like“ Chemikalienregistrierungssystem in Kraft. Hersteller und Importeure von Chemikalien können bis zum 26.1.2026 Vorregistrierungen durchführen, um von Übergangsfristen für Registrierungen Gebrauch machen zu können. Nicht-ukrainische Hersteller können einen Alleinvertreter benennen, der die Pflichten der Importeure übernimmt. Die letzte Registrierungsfrist ist aktuell auf den 1.3.2030 festgelegt. Es ist aber bisher unbekannt, wie genau der Prozess zur Registrierung aussehen wird.

Im Rahmen einer generellen Annäherung an die Europäische Union und mit Aussicht auf einen möglichen EU-Beitritt hat die Ukraine ein neues Chemikalienregistrierungssystem gestartet. Dieses neue Gesetz, das oft als „Ukraine REACH"1 bezeichnet wird, ist, von wenigen kleinen Anpassungen abgesehen, eine direkte Kopie der europäischen REACH-Verordnung und soll den Umgang mit Chemikalien sicherer machen sowie den Schutz von Mensch und Umwelt in der Ukraine verbessern. Ukraine REACH trat am 26.1.2025 in Kraft. Unter der Aufsicht des ukrainischen Ministeriums für Umweltschutz und natürliche Ressourcen (MEPR) soll hiermit der Weg geebnet werden für eine geordnete Registrierung aller chemischen Substanzen, die in der Ukraine in Mengen von mehr als einer Tonne hergestellt oder importiert werden.
Autor(en)
Jörn Panteleit, Dieter Drohmann
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 03 / 2025 (September 2025)
Verkaufspreis
€ 25,00