Pflanzenschutzmittelzulassung: Begrenzung der Prüfkompetenz des eine Zulassung anerkennenden Mitgliedstaats (cMS) im zonalen Verfahren

Anmerkung zum Beschluss des OVG Lüneburg vom 19.5.2025 – 10 ME 33/25

Der Beschluss des OVG Lüneburg reiht sich in eine bereits seit Jahren gefestigte Rechtsprechung des 10. Senats ein. Schon im Senatsbeschluss vom 3.7.2023 – 10 LA 116/22 hat das Gericht betont, dass der cMS (concerned Member State) im zonalen Zulassungsverfahren nach Art. 33 ff. VO (EG) 1107/20091 grundsätzlich an die wissenschaftliche Risikobewertung des den Zulassungsantrag prüfenden Mitgliedstaats (zonal Rapporteur Member State, zRMS) gebunden ist. Der aktuelle Beschluss vom 19.5.2025 bestätigt diese Rechtsprechung unter Würdigung der EuGH-Urteile vom 25.4.2024 und unterstreicht damit erneut die zentrale und herausragende Bedeutung des Harmonisierungsprinzips im europäischen Pflanzenschutzmittelzulassungsrecht.
Autor(en)
Sipan Kahlaf
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 03 / 2025 (September 2025)
Verkaufspreis
€ 25,00