Unionsrechtliche Anforderungen an mitgliedstaatliche Risikominderungsmaßnahmen nach Art. 36 Abs. 3 UAbs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
Nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 bedarf ein Pflanzenschutzmittel einer Zulassung in jedem einzelnen Mitgliedstaat, in dem das Pflanzenschutzmittel in Verkehr gebracht werden soll. Die Risikobewertung nach Art. 36 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 nimmt aber ausschließlich der Mitgliedstaat vor, der den Zulassungsantrag gemäß Art. 35 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 prüft. Soweit ein betreffender Mitgliedstaat die Schlussfolgerung der durch den prüfenden Mitgliedstaat vorgenommenen Risikobewertung nicht teilt, regelt Art. 36 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine abweichende Entscheidung.
Die Festsetzung von Risikominderungsmaßnahmen setzt nach der ständigen Rechtsprechung in Deutschland gemäß Art. 36 Abs. 3 UAbs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in tatbestandlicher Hinsicht voraus, dass (1) in einem Mitgliedstaat entweder (a) spezifische Verwendungsbedingungen oder (b) spezifische ökologische oder landwirtschaftliche Bedingungen vorliegen und (2) ein Mitgliedstaat hinsichtlich des zuzulassenden Pflanzenschutzmittels Bedenken in Bezug auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt hat. In der Literatur wird hingegen die Rechtsauffassung vertreten, dass Risikominderungsmaßnahmen nach Art. 31 Abs. 3 und 4 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 auch dann zulässig seien, wenn keine spezifischen Verwendungsbedingungen oder spezifische ökologische oder landwirtschaftliche Bedingungen vorlägen. Die Festlegung abweichender Risikominderungsmaßnahmen durch einen beteiligten Mitgliedstaat setze lediglich voraus, dass dieser Bedenken in Bezug auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt hat. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob die erweiterte Auslegung von Art. 36 Abs. 3 UAbs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in grammatikalischer, systematischer, teleologischer und historischer Hinsicht mit dem Regelungskonzept der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vereinbar ist.
Autor(en)
Christian Koenig, Alexander Koof
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 02 / 2026 (Juni 2026)
Verkaufspreis
€ 25,00