Neue Regulierungen in Bezug auf Mikroplastik: Die EU-Verordnung 2025/2365 zur Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat
Die Verordnung (EU) 2025/2365 über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat (Kunststoffgranulatverordnung oder Pellet-Loss-Verordnung) ergänzt die REACH-Mikroplastikbeschränkung um ein eigenständiges, unionsweit harmonisiertes Regime zur Vermeidung unbeabsichtigter Granulatverluste entlang der gesamten Lieferkette. Im Zentrum stehen eine weit gefasste allgemeine Vermeidungspflicht, Risikomanagementpläne, Melde- und Dokumentationspflichten sowie abgestufte Zertifizierungsanforderungen. Flankiert wird dies durch einen unionsrechtlich abgestützten Entschädigungsanspruch bei Gesundheitsschäden und Beschwerde- und Klagerechte. Insgesamt wird ein verbindliches Compliance-System eingeführt, das den Umweltschutz stärken soll, zugleich aber einen erheblichen zusätzlichen Erfüllungs- und Vollzugsaufwand für Unternehmen und Behörden verursacht.