Neue Regulierungen in Bezug auf Mikroplastik: Die EU-Verordnung 2025/2365 zur Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat

Die Verordnung (EU) 2025/2365 über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat (Kunststoffgranulatverordnung oder Pellet-Loss-Verordnung) ergänzt die REACH-Mikroplastikbeschränkung um ein eigenständiges, unionsweit harmonisiertes Regime zur Vermeidung unbeabsichtigter Granulatverluste entlang der gesamten Lieferkette. Im Zentrum stehen eine weit gefasste allgemeine Vermeidungspflicht, Risikomanagementpläne, Melde- und Dokumentationspflichten sowie abgestufte Zertifizierungsanforderungen. Flankiert wird dies durch einen unionsrechtlich abgestützten Entschädigungsanspruch bei Gesundheitsschäden und Beschwerde- und Klagerechte. Insgesamt wird ein verbindliches Compliance-System eingeführt, das den Umweltschutz stärken soll, zugleich aber einen erheblichen zusätzlichen Erfüllungs- und Vollzugsaufwand für Unternehmen und Behörden verursacht.

Die omnipräsente Problematik des Mikroplastiks hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Auswirkungen dieser kleinen Partikel auf die Umwelt und das ökosystemische Gleichgewicht sind seit Jahren immer weiter in den Fokus auch der rechtlichen Debatte gerückt. Auf europäischer Ebene wurden die ersten Regelungen zur Verringerung von Mikroplastikeinträgen in die Umwelt bereits getroffen. So ist seit Oktober 2023 durch das sog. Mikroplastikverbot der EU der Verkauf von Mikroplastik und Gemischen verboten, denen absichtlich Mikroplastik zugesetzt wurde und die dieses Mikroplastik bei ihrer Verwendung freisetzen.
Autor(en)
Vanessa Homann
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 02 / 2026 (Juni 2026)
Verkaufspreis
€ 25,00