Zur praktikablen Umsetzung der PFAS-Grenzwerte der PPWR bei Kunststoffverpackungen

Die neue EU-Verordnung für Verpackungen und Verpackungsabfälle (2025/40, kurz PPWR) sieht ab 12.8.2026 in Art. 5 Abs. 5 strenge Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelverpackungen vor. Dieser Beitrag erläutert die Regelungen und empfiehlt – auf Basis der von der Kommission vorgeschlagenen Prüfstrategie – für Kunststoffverpackungen ein gestuftes Vorgehen bei der Konformitätsbewertung.

PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) sind seit den 1950er-Jahren industriell hergestellte Substanzen, die nicht natürlich vorkommen. Gemäß der Definition der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) sind PFAS die Stoffe, die mindestens eine vollständig fluorierte Methylgruppe (-CF?) oder Methylengruppe (-CF?-) ohne weitere H-, Cl-, Br- oder I-Atome enthalten. Diese Definition umfasst mehr als 4.700 PFAS. Dazu gehören auch Fluorpolymere und Polymere mit fluorierten Seitenketten. Gemäß der Definition im Beschränkungsvorschlag für PFAS der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) aus dem Jahr 2023 gibt es sogar 10.000 PFAS-Substanzen.
Autor(en)
Martin Engelmann, Fang Luan
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 02 / 2026 (Juni 2026)
Verkaufspreis
€ 25,00