Novelle des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes: Rechtlicher Baustein gegen den Missbrauch psychoaktiver Substanzen

Der Beitrag untersucht die Novellierung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes, mit dem der Bundesgesetzgeber eine regulatorische Replik auf den zunehmenden Missbrauch von Distickstoffmonoxid – bekannt als Lachgas – sowie von Gamma-Butyrolacton und 1,4-Butandiol – bekannt als sog. K.O.-Tropfen – normativ abbildet. Im Mittelpunkt stehen dabei die nähere Einordnung der Regelungsarchitektur des Gesetzes durch die Einführung einer neuen substanzbezogenen Anlage 2 zur Erweiterung der rechtlichen Definition neuer psychoaktiver Stoffe, die verwaltungs- und strafrechtliche Systematik sowie kompetenzrechtliche Fragen im Verhältnis zu föderalen wie kommunalen Regelungen. Zudem werden die praktischen Auswirkungen und rechtlichen Herausforderungen für Unternehmen beleuchtet sowie erste Handlungsempfehlungen gegeben.

Mit dem vom Deutschen Bundestag am 13.11.2025 beschlossenen Gesetz zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes („NpSG") reagiert der Gesetzgeber auf eine seit mehreren Jahren zu beobachtende besorgniserregende Entwicklung: den zunehmenden Missbrauch bislang frei verfügbarer Substanzen wie Distickstoffmonoxid („Lachgas"), Gamma-Butyrolacton („GBL") und 1,4-Butandiol („BDO").
Autor(en)
Salomo Ortega Sawal, Carsten Bringmann
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 01 / 2026 (April 2026)
Verkaufspreis
€ 25,00