Der Unterlagen- und Investitionsschutz unter der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPR)
Zum Wegfall der Schutzfristen für Wirkstoffdaten aus dem Prüfverfahren für Altwirkstoffe gemäß Art. 95 Abs. 5 BPR
Zum 31.12.2025 endete der Unterlagen? und Investitionsschutz für Wirkstoffdaten aus dem Überprüfungsprogramm für Altwirkstoffe (Review Programme) im Rahmen der Biozidprodukte-Verordnung. Aufgrund langjähriger Verzögerungen im Review Programme kam es somit zu einer erheblichen Regelungslücke, welche die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen beeinträchtigt und den Grundgedanken einer fairen Kostenteilung unterläuft. Im Dezember 2025 reagierte die Kommission mit einem Entwurf, der die Datenschutzfristen für bestimmte Wirkstoff?Produktart?Kombinationen bis zum 31.12.2030 verlängern und eine rückwirkende Kompensationsregelung einführen soll. Der Beitrag erläutert die zentralen Inhalte dieses Entwurfs und bewertet dessen unionsrechtliche Tragfähigkeit, insbesondere hinsichtlich Rechtssicherheit, Vertrauensschutz und praktischer Umsetzbarkeit.
Autor(en)
Teresa Bernheim, Henning Krüger
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 01 / 2026 (April 2026)
Verkaufspreis
€ 25,00