Der Umgang mit PFAS beladener Aktivkohle unter Einhaltung der POP-Verordnung

Aktivkohleadsorption ist als anerkannte Technik zur Entfernung von PFAS aus Abwasser und Trinkwasser etabliert und wird zunehmend in weiterführenden Anwendungen eingesetzt. Die Regenerierung oder Reaktivierung von hierbei verbrauchter Aktivkohle ist jedoch nicht zulässig, wenn die Konzentrationen von PFAS in der Aktivkohle bestimmte Grenzwerte überschreiten. Die so beladene Aktivkohle wird dann zu Abfall.

PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) sind eine Gruppe von Chemikalien, die wegen ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften in vielen Produkten wie beispielsweise Kochgeschirr, Textilien, Verpackungen oder auch Feuerlöschschäumen verwendet werden. Aufgrund ihrer extremen Langlebigkeit werden PFAS oft als „Forever Chemicals" bezeichnet und sind in der Umwelt sowie im menschlichen Körper weit verbreitet. Einige davon stehen im Verdacht, gesundheitliche Probleme wie Krebs, Leber- und Nierenerkrankungen zu verursachen. Daher gibt es zunehmende Bemühungen, die Verwendung von PFAS einzuschränken und alternative, weniger schädliche Stoffe zu entwickeln.
Autor(en)
Tobias Carstens
Contentpartner
© Springer Vieweg
Publikation
Wasser und Abfall 06 / 2026 (Juni 2026)
Verkaufspreis
€ 10,00