Wasserrechtliche Genehmigungspraxis in Bayern und energiewirtschaftliche Bewertung von Wasserkraftanlagen im Rahmen von wasserrechtlichen Zulassungsverfahren

Der Beitrag behandelt die Vollzugspraxis der Zulassungsverfahren von Wasserkraftanlagen in Bayern sowie die im Rahmen dieser vorzunehmende energiewirtschaftliche Bewertung des Betriebs von Wasserkraftanlagen (WKA). Vorgestellt wird die Vollzugspraxis hinsichtlich der Genehmigungsarten, der Geltungsdauer von Zulassungen sowie der Dauer von Genehmigungsverfahren. Die im Rahmen der Zulassungsverfahren vorrangig in die Schutzgüterabwägung einzubringenden energiewirtschaftlichen Aspekte werden in Bayern von der IHK in ihrer Funktion als Sachverständige für Energiefragen für Wasserkraft dargestellt. Um die Auswirkungen eines Vorhabens hinsichtlich der Grundlastfähigkeit von WKA als Teil der energiewirtschaftlichen Bedeutung transparent und fachlich fundiert darstellen zu können, definiert die IHK eine Kennzahl: die Grundlaststundenleistung. Im nachfolgenden Beitrag wird die Verfahrenspraxis wasserrechtlicher Zulassungsverfahren bei Wasserkraftanlagen thematisiert sowie die Grundlaststundenleistung als Kennzahl zur Bewertung der Grundlastfähigkeit von Wasserkraftanlagen vorgestellt.

Der Betrieb einer Wasserkraftanlage setzt eine entsprechende Zulassung voraus, welche regelmäßig zu erneuern ist. Im Rahmen der Zulassungsverfahren werden an den Betrieb der Anlage bestimmte Anforderungen gestellt, deren Erfüllung durch geeignete Unterlagen nachzuweisen ist.
Autor(en)
Anian Pauli
Contentpartner
© Springer Vieweg
Publikation
WasserWirtschaft 01 / 2026 (Januar 2026)
Verkaufspreis
€ 10,00