Rechtsrahmen und Vollzugsprobleme bei der Deponierung von KKW-Rückbaumaterialien – Gerät der Rückbau ins Stocken?

Der gesetzlich unverzüglich gebotene Rückbau der Kernkraftwerke (KKW) in Deutschland droht ins Stocken zu geraten: Entsprechend dem Verursacherprinzip sind die KKW-Betreiber für Stilllegung und Abbau sowie die Entsorgung der Rückbauabfälle verantwortlich. Trotz klarer rechtlicher Vorgaben im Atom-, Strahlenschutz- und Kreislaufwirtschaftsrecht ist zu beobachten, dass die Entsorgung der konventionellen Rückbaumaterialien zuweilen nicht oder nur mit größeren Verzögerungen gelingt. Der Beitrag zeigt auf, wo die konkreten Probleme bei der Entsorgung der konventionellen Materialien liegen, welche Verzögerungsrisiken bestehen und wie sie sich vermeiden lassen.

Der Rückbau der deutschen KKWist ein langwieriger Prozess. Er dauert – je Kraftwerk – ca. 10 bis 15 Jahre. Nach der endgültigen Abschaltung der letzten drei Leistungsreaktoren am 15.4.2023 ist der Rückbau in eine neue Phase getreten: Inzwischen liegen für alle zuletzt kommerziell genutzten Reaktoren die erforderlichen Stilllegungs und Abbaugenehmigungen gemäß § 7 Abs. 3 AtG vor. Der Rückbau umfasst die Demontage und Entsorgung der Anlagenteile, die Dekontamination von Oberflächen und die Freimessung des Geländes zur anderweitigen Nutzung. Der Großteil der Abfälle besteht dabei aus konventionellenMaterialien wie Beton, Stahl und Bauschutt. Der kleinere Teil, etwa 1–3 % der Gesamtmasse, wird als radioaktiver Abfall klassifiziert und muss der Endlagerung zugeführt werden. Dieser radioaktive Abfall wird zunächst zwischengelagert und später in ein Endlager überführt.
Autor(en)
Prof. Dr. Tobias Leidinger
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 06 / 2025 (Dezember 2025)
Verkaufspreis
€ 32,00