Vereinfachung des Umweltgenehmigungsrechts

Das Bemühen zur „Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung“ zeichnet auch zahlreiche Ansätze der neuen „Großen Koalition“ aus, um die als zu lange empfundene Genehmigungsdauer zu beschleunigen. Der Beitrag befasst sich mit den derzeit diskutierten und teilweise jetzt im Entwurf des „Infrastruktur-Zukunftsgesetzes“ enthaltenen Änderungsbedarfen, mit denen auf nationaler Ebene Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden sollen. Dabei werden auch mögliche Änderungen von unions- und völkerrechtlichen Bestimmungen in den Blick genommen, mit denen der Spielraum deutlich erweitert werden könnte.

Die Vereinfachung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren ist ein Dauerthema, das auf nationaler Ebene auch von der neuen Bundesregierung vorangetrieben wird. Dieser Beitrag will einen Überblick über die geplanten Änderungen der neuen Bundesregierung im Verfahrensrecht (II.) und im materiellen Recht (III.) geben. Weil der nationale Anpassungsspielraum begrenzt ist, soll außerdem aufgezeigt werden, welche unions- und völkerrechtlichen Bestimmungen geändert werden müssten. Dabei wird auf den von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag für eine Verordnung zur Beschleunigung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (COM(2025) 984) als Teil des Maßnahmenpakets zur Vereinfachung der Umweltvorschriften (sog. Umweltomnibus) eingegangen (IV.).
Autor(en)
Dr. Bernd Thyssen
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 02 / 2026 (April 2026)
Verkaufspreis
€ 32,00