Rechts- und Praxisfragen der reformierten Batteriegesetzgebung (Teil 1)
Zur Bewirtschaftung von Altbatterien im geschlossenen System der erweiterten Herstellerverantwortung, insbesondere zum sog. „ausgewählten Abfallbewirtschafter“
Am 17.8.2023 ist die Verordnung (EU) 2023/1542 (EU-Batterieverordnung– „EU-BattVO") formell in Kraft getreten.1 Die Europäische Kommission hat hiermit die im Jahr 2006 eingeführten Regelungen zur Vereinheitlichung der (Rücknahme-) Pflichten von Batterieherstellern innerhalb der Europäischen Union neu gefasst.2 Ziel der Verordnung ist die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens mit Blick auf die Anforderungen an die Produktion von Batterien sowie an die Entsorgung von Altbatterien unter dem Rubrum der sog. erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – „EPR").
Autor(en)
Alexander Rössing, LL.B.*
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 02 / 2026 (April 2026)
Verkaufspreis
€ 32,00