Weihnachten und die Einwegkunststoffabgabe bei gewichtigen Naschereien – ein Rückblick
Rolle rückwärts nach dem EWKFondsG – Der Mythos vom 750g-Christstollen „to go“
Entscheidungsfreudigkeit vermag dem Umweltbundesamt im Rahmen seiner neuen Zuständigkeit zur Einstufung von Einwegkunststoffprodukten gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 und 2, S. 2 EWKFondsG nicht abzusprechen sein. In der zweiten Hälfte des Jahres 2025 hat die Einstufung eines folienverpackten 750 Gramm-Stollens nach Nr. 2 Var. 2 der Anlage 1 zum EWKFondsG für erhebliches Aufsehen gesorgt. Pünktlich zur Advents- und Vorweihnachtszeit konnte das Umweltbundesamt die Gemüter der Hersteller von größeren Christstollen jedoch durch einen rechtlichen „Turnaround" vorerst beruhigen. Auf der Grundlage einer neuen „Verwaltungsvorschrift zum Einwegkunststoffgesetz" wurden neue Maßstäbe festgelegt und die ursprüngliche Einstufungsentscheidung nach nur knapp drei Monaten revidiert. Der nachstehende Beitrag fasst die jüngsten Entwicklungen zusammen und ordnet die inhaltliche Tragfähigkeit der derzeitigen Vollzugspraxis auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ein.
Autor(en)
Dr. Andreas Hamacher
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 02 / 2026 (April 2026)
Verkaufspreis
€ 32,00