Auswirkungen der Ersatzbaustoffverordnung auf die Begutachtung von Baggergut
Die Ersatzbaustoffverordnung ist ein wichtiges Instrument bei der Begutachtung von Baggergut. Vor dem Hintergrund ihrer für das Jahr 2027 vorgesehenen Evaluierung ist es aus Sicht von Baggergut-Erzeugern notwendig, die bestehenden Elutionsverfahren für stark wasserhaltiges Baggergut zu optimieren.
Baggergut wird definiert als Material, das im Rahmen von Unterhaltungs-, Neu- oder Ausbaumaßnahmen aus oder an Gewässern entnommen wurde und aus Sedimenten und subhydrischen Böden der Gewässersohle, dem Boden und Untergrund im unmittelbaren Umfeld des Gewässerbettes oder aus Oberböden im Ufer- und Überschwemmungsbereich des Gewässers bestehen kann [1]. Bei Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen an Bundeswasserstraßen fallen jährlich große Menge an nicht umlagerbarem Baggergut an. Eine seitens des HTG FachForums „Nachhaltiger Umgang mit Baggergut an Land" durchgeführte Anfrage beim Statistischen Bundesamt ergab, dass die Mengen des bundesweit an Land in Abfallentsorgungsanlagen angenommenen Baggerguts zwischen den Jahren 2017 – 2022 jährlich bis zu 3,5 Mio. t umfasste.
Autor(en)
Jens Hahn, Michael Henneberg, Jannis Wenk
Contentpartner
© Springer Vieweg
Publikation
Wasser und Abfall 01-02 / 2026 (Februar 2026)
Verkaufspreis
€ 10,00