Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle

Die aktualisierte Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall mit Stand 29. November 2022 (LAGA M 23) geht in weiten Teilen über die Anforderungen der alten Version hinaus. Gleichzeitig ist sie lediglich eine Vollzugsempfehlung und ist isoliert betrachtet kein verbindliches Dokument. Viele Baustoffrecycler fragen sich daher, inwieweit sie die Anforderungen anwenden müssen. Eine kritische Auseinandersetzung mit der LAGA M 23 erfolgt.

Der Grundsatz der LAGA M 23 ist einfach: Es soll nur solches Material zur Herstellung von Recycling-Baustoff verwertet werden, das nachweislich als asbestfrei gilt. Im Gegensatz zur alten Fassung berücksichtigt die neue LAGA M 23 dabei nicht nur Abfälle aus der Demontage von Bauteilen wie Spritzasbest und Asbestfaserzementerzeugnisse, sondern auch asbesthaltige Baustoffe wie Spachtelmassen, Farbanstriche und Abstandshalter für Betonbewehrungen, deren mögliche Asbestbelastung nicht ohne Weiteres optisch erkennbar ist.
Autor(en)
Christopher Kuhlmann
Contentpartner
© Springer Vieweg
Publikation
Wasser und Abfall 03 / 2026 (März 2026)
Verkaufspreis
€ 10,00