Aktuelle genehmigungsrechtliche Entwicklungen bei Bioabfallbehandlungsanlagen

Die Genehmigung von Abfallbehandlungsanlagen, wie beispielsweise Kompostierungs- und Vergärungsanlagen, basiert auf immissionsschutzrechtlichen Zulassungen. Durch die Novelle der Industrieemissionsrichtlinie (IED 2024/1785), die bis Juli 2026 in Deutschland umzusetzen ist, entstehen Auswirkungen auf die genehmigungsrechtliche Entwicklung bei Bioabfallbehandlungsanlagen, sofern diese der IED unterliegen. So erhalten unter anderem die BVT-Merkblätter eine stärkere rechtliche Bindungskraft und mit der neu einzuführenden 45. BImSchV wird ein Umweltmanagementsystem für IED-Anlagen verbindlich.

Ein zentraler Meilenstein bei der Umsetzung von Projekten zur Errichtung und dem Betrieb von Bioabfallbehandlungsanlagen, aber auch anderen abfallwirtschaftlichen Anlagen, stellt die Erteilung der behördlichen Genehmigungen dar. In der Regel handelt es sich dabei um eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, welche aufgrund ihrer konzentrierenden Wirkung weitere erforderliche Zulassungen, etwa bauordnungsrechtliche oder naturschutzfachliche Genehmigungen, einschließt. Wasserrechtliche und bauplanungsrechtliche Erlaubnisse sind grundsätzlich in separaten Verfahren zu beantragen.
Autor(en)
Jana Wagner
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
37. Abfall- und Ressourcenforum (2026) (April 2026)
Verkaufspreis
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