Kommunale Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien und Ausblick auf die erweiterte Herstellerverantwortung

Angesicht der strukturellen Krise auf dem Markt für Alttextilien ziehen sich immer mehr etablierte Sammler aus dem Markt. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) stehen wegen des gesetzlichen Auftrags vor einer schwierigen Aufgabe, trotz finanzieller Verluste die Sammlung von Alttextilien weiter auszuüben und das äußere Bild von den Stellplätzen sauber zu halten. Ohne verpflichtende finanzielle Beteiligung der Produzenten wird die Alttextilkrise nicht zu lösen sein. Die Hersteller müssen künftig stärker in die finanzielle Pflicht genommen werden, um die Textilsammlung in Deutschland dauerhaft stabil und zukunftsfest aufzustellen. Die Einführung der Herstellerverantwortung wird den Kommunen perspektivisch die Möglichkeit geben, vor Ort eine besondere Rolle einzunehmen und die Verantwortung für die Sammlung von Alttextilien zu übernehmen.

Seit dem 1. Januar 2025 ist EU-weit die separate Textilsammlung vorgeschrieben. Bisher landeten alte Textilien oft im Restmüll. Jetzt sollten die Textilien in die Container an der Straße oder auf den Wertstoffhöfen der Abfallwirtschaftsbetriebe eingegeben werden. Kreise und kreisfreie Städte sind somit verpflichtet, die getrennte Sammlung von Alttextilien sicherzustellen. Kommunen, die nicht selbst in die Sammlung einsteigen wollen, können Dritte beauftragen, indem sie z. B. Flächen auf ihren Wertstoffhöfen oder Wertstoffinseln zur Verfügung stellen. Es muss also nicht immer die Kommune selbst sein, sondern die Getrenntsammlung kann auch ein Dienstleister für die Kommune übernehmen. Vielerorts gibt es auch Kooperationsmodelle mit gemeinnützigen Sammlern.
Autor(en)
Holger Thärichen
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
37. Abfall- und Ressourcenforum (2026) (April 2026)
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