Entsorger im Emissionshandel – Compliance- und Zertifikatemanagement

Für Betreiber von Siedlungsabfallverbrennung bringt die doppelte Berichtspflicht im nationalen und europäischen Emissionshandel diverse Herausforderungen. Operativ erfordert dies unterschiedliche Fristen im Blick zu halten genau wie Unterschiede bei der Emissionserfassung, die durch unterschiedliche Systemgrenzen beider Systeme herrühren. Die Zertifikatebeschaffung wird für das laufende Berichtsjahr dadurch erschwert, dass der Übergang in die freie Preisbildung zunächst über einen Preiskorridor erfolgt. Hier müssen Handelsstrategien entwickelt werden, die eine möglichst günstige Beschaffung realisierbar machen und gleichzeitig müssen die Preisunsicherheiten vertraglich abgesichert werden.

Mit dem Berichtsjahr 2024 wurde der Anwendungsbereich des nationalen Emissionshandels (nEHS) gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) auf Abfallverbrennungsanlagen erweitert. Gleichzeitig wurde auch im europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS 1) eine Berichtspflicht für Siedlungsabfallverbrennungsanlagen eingeführt, die durch das Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) geregelt wird. Dies führt dazu, dass die Betreiber solcher Anlagen doppelte Berichtspflichten im Blick behalten müssen. Erfolgt die Abgabe der Emissionsberichte zu spät oder fehlerhaft, drohen in beiden System Strafzahlungen.
Autor(en)
Thomas Mühlpointner
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
37. Abfall- und Ressourcenforum (2026) (April 2026)
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