Dürfen falsch befüllte Biotonnen stehen gelassen werden?

Die getrennte Erfassung von Bioabfällen ist ein zentrales Element der Kreislaufwirtschaft. Gleichwohl kommt es regelmäßig zu Fehlbefüllungen von Biotonnen. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger reagieren hierauf vielfach mit der Nichtleerung der betroffenen Behälter.

Das kann zulässig sein. Falsch befüllte Biotonnen dürfen grundsätzlich stehen gelassen werden, sofern eine ausdrückliche Satzungsgrundlage besteht, die Maßnahme verhältnismäßig ist, insbesondere wenn eine Nachbesserungsmöglichkeit eingeräumt wird. Das Stehenlassen ist unter den beschriebenen Bedingungen rechtlich als zulässige Durchsetzung der Trennpflicht einzuordnen und dient der Sicherung hochwertiger Bioabfallverwertung.
Autor(en)
Andreas Kersting
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
37. Abfall- und Ressourcenforum (2026) (April 2026)
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