Status quo von Carbon Capture in Deutschland – im Spannungsfeld zwischen Speicherung und Nutzung
Zur dringend erforderlichen Erreichung der gesteckten Klimaschutzziele sind neben den notwendigen Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen, mittel bis langfristig „negative Emissionen“ erforderlich, welche zur Erreichung einer Treibhausgasneutralität schwer- bzw. nicht vermeidbare Restemissionen kompensieren müssen. Hier können – als ergänzende Maßnahmen – Prozesse zur Kohlenstoffabscheidung in Verbindung mit einer Speicherung (CCS) oder einer Nutzung (CCU) zur Anwendung kommen. Die Abfall- und Kreislaufwirtschaft kann diesbezüglich signifikante Beiträge leisten. Allerdings sind diesbezüglich noch weitreichende Fragen hinsichtlich des regulatorischen und bilanziellen Rahmens zu klären.
2025 hat das Urteil des Internationalen Gerichtshofes ein starkes Statement zur Forcierung der globalen Klimaschutzbemühungen gesetzt: danach begehen Staaten, die ihren Klimaschutzverpflichtungen nicht nachkommen ein „völkerrechtswidriges Handeln". Klimaschutz ist danach ein Menschenrecht, dessen Nichteinhaltung zu rechtlichen Konsequenzen, z. B. Entschädigungszahlungen, führen kann. Das Urteil kam zur rechten Zeit, da gegenwärtig einige Industriestaaten den Eindruck erwecken, gesteckte Klimaziele in Frage zu stellen.
Autor(en)
Frank Baur
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
37. Abfall- und Ressourcenforum (2026) (April 2026)
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