15 Fragen und Antworten zur grenzüberschreitenden Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Der Text zeigt die Komplexität des Abfallverbringungsrechts auf. Grundlage sind unterschiedliche Abfalleinstufungssystematiken mit Basel-, OECD- und EU-Codes, die teils voneinander abweichen. Besonders im Fokus stehen die ab 1.1.2025 geltenden neuen Basel-Codes für Elektro- und Elektronik-Altgeräte und deren Umsetzung ins EU-Recht.
Abfallverbringungsrecht ist kompliziert. Das liegt nicht zuletzt daran, dass dem nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) bzw. der Folge-Verordnung (EU) 2024/1157 im jeweiligen Einzelfall anzuwendenden Kontrollverfahren (Notifizierung oder allgemeine Informationspflichten) eine komplexe Abfalleinstufungssystematik zugrunde liegt,die sicherheblichvonder des Europäischen Abfallverzeichnisses und der deutschen Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) unterscheidet. Bei den maßgeblichen Abfallcodes handelt es sich überwiegend um Basel- und OECD-Codes. Die Basel-Codes wurden aus dem Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung übernommen, die OECD-Codes entstammen dem Ratsbeschluss OECD/LEGAL/0266 über die Kontrolle von grenzüberschreitendenVerbringungen vonAbfällen zur Verwertung. Daneben gibt es spezifischeAbfallcodes, die nur innerhalb der EUgelten. Einige Basel-,OECD- und EU-Codes enthalten Gedankenstriche, deren zugehörige Texte jeweils eigenständige und sortenreine Abfallarten beschreiben.4
Autor(en)
Dr. Olaf Kropp
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 05 / 2025 (September 2025)
Verkaufspreis
€ 32,00