Rechtsfragen der erweiterten Herstellerverantwortung für Batterien nach der Verordnung (EU) 2023/1542 und dem künftigen Batterierecht-Durchführungsgesetz

Erste Anmerkungen zur Unionsrechtslage und zum nationalen Ausführungsrecht für die Rücknahme und Verwertung von Altbatterien ab dem 18.8.2025

Am 18.8.2025 werden die Vorschriften des Kapitels VIII der Verordnung (EU) 2023/1542 über die Bewirtschaftung von Altbatterien unmittelbar in den Mitgliedstaaten wirksam. Sie begründen umfassende neue Anforderungen an die Rücknahme und Verwertung von Altbatterien, einschließlich der erstmaligen Verpflichtung zur Einrichtung sog. Organisationen für Herstellerverantwortung. Nach wie vor fehlt es jedoch an den erforderlichen nationalen Durchführungsvorschriften, und bislang ist das geltende deutsche Batteriegesetz in der seit 2020 geltenden Fassung auch noch nicht aufgehoben worden. Aus beidem ergibt sich eine Vielzahl von Rechts- und Anwendungsfragen des neuen Batterierechts, von denen einige im Folgenden behandelt werden sollen.
Autor(en)
RA Dr. Martin Dieckmann
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 04 / 2025 (August 2025)
Verkaufspreis
€ 32,00