Rechtsfragen zur Mantelverordnung (Teil 9)

Irrelevanz der Eluatkonzentrationen von Bodenmaterial bei Einhaltung der feststoffbezogenen BM-0-Materialwerte

Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den Vorgaben, die insbesondere Anlage 1 Tabelle 3 EBV und Anlage 1 Tabelle 4 BBodSchV für die Klassifizierung von Bodenmaterial nach Feststoffwerten und Eluatwerten machen. Insbesondere wird die Bedeutung der Regelungen in Anlage 1 Tabelle 3 Fußnote 3 EBV und in Anlage 1 Tabelle 4 Hinweis und Fußnote 3 BBodSchV erläutert. Der Beitrag stellt Teil 9 einer Aufsatz-Reihe dar, in der jeweils eine spezifische Rechtsfrage zur Mantelverordnung (EBV, BBodSchV, DepV) erörtert wird.


Autor*innen Gregor Franßen und Vanessa Homann
Autor(en)
Gregor Franßen
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 03 / 2025 (Juni 2025)
Verkaufspreis
€ 32,00