Stoffliche Anforderungen an den Einsatz von Abfällen beim Bergversatz
Abfälle werden nach wie vor in großem Umfang im Bergbau eingesetzt; zahlreiche Abfalldeponien befinden sich in laufenden oder bereits stillgelegten Bergbaubetrieben. Abfälle werden in großen Mengen auch in Tagebauen verfüllt oder untertägig versetzt und insoweit verwertet.
Die Europäische Union hat in der Bergbauabfallrichtlinie (Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.3.2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG) Maßnahmen festgelegt, mit denen die nachteiligen Auswirkungen und Risiken für Mensch und Umwelt, die durch die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie entstehen, vermieden oder verringert werden sollen. Die Richtlinie wurde mit der Einführung des § 22a ABBergV für die unter den Geltungsbereich des BBergG fallenden Betriebe in deutsches Recht umgesetzt.
§ 2 Abs. 2 Nr. 7 KrWG schließt alle Abfälle aus dem Geltungsbereich des KrWG aus, die beim Gewinnen von Bodenschätzen anfallen. Die Vorschrift enthält ein „Bergbauprivileg“, wonach Abfälle, die unmittelbar beim Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten sowie bei der damit zusammenhängenden Lagerung von Bodenschätzen in Betrieben anfallen, die der Bergaufsicht unterstehen und die nach dem BBergG und den darauf gestützten Rechtsverordnungen unter Bergaufsicht entsorgt werden, nicht in den Anwendungsbereich des KrWG fallen.
§ 2 Abs. 2 Nr. 7 KrWG schließt alle Abfälle aus dem Geltungsbereich des KrWG aus, die beim Gewinnen von Bodenschätzen anfallen. Die Vorschrift enthält ein „Bergbauprivileg“, wonach Abfälle, die unmittelbar beim Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten sowie bei der damit zusammenhängenden Lagerung von Bodenschätzen in Betrieben anfallen, die der Bergaufsicht unterstehen und die nach dem BBergG und den darauf gestützten Rechtsverordnungen unter Bergaufsicht entsorgt werden, nicht in den Anwendungsbereich des KrWG fallen.
Autor(en)
RA Prof. Dr. Martin Beckmann
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 03 / 2025 (Juni 2025)
Verkaufspreis
€ 32,00