Die Meldepflicht, der UFI und das Produkteregister in der Schweiz
Bis 2005 verlangte das damalige Schweizer Giftrecht vor dem Inverkehrbringen eine Anmeldung sämtlicher Publikumsprodukte via Papierformular. Mit dem Inkrafttreten des Chemikalienrechts am 1. August 2005 wurde eine Meldepflicht für gefährliche Stoffe und Zubereitungen eingeführt. Gleichzeitig stellte die Anmeldestelle Chemikalien ein Internetmeldetool (Indatox plus) zur Verfügung.
Die Meldepflicht in der Schweiz dient sowohl der Notfallauskunft als auch der Marktübersicht der Behörden und ermöglicht, Auswirkungen von Risikominderungsmassnahmen abzuschätzen. Zwar wird der eindeutige Rezepturidentifikator (UFI) schrittweise auch in der Schweiz eingeführt, die Anforderungen an die Meldung sind derzeit jedoch nicht mit denen der EU harmonisiert. Die Daten aus den Meldungen sind im zentralen Produkteregister abgelegt; nicht-vertrauliche Daten sind öffentlich zugänglich.
Autor*innen Samantha Doninelli, Dag Kappes, David Murmann
Autor*innen Samantha Doninelli, Dag Kappes, David Murmann
Autor(en)
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 04 / 2020 (November 2020)
Verkaufspreis
€ 25,00