Werbung mit Umweltaussagen

Zur Umsetzung der EmpCo- und der Green Claims-Richtlinie

Im Bereich der Außendarstellung müssen Unternehmen hinsichtlich ihres Engagements für Klima- und Umweltschutz in Zukunft transparenter und verlässlicher werden, damit Verbraucher informierte Kaufentscheidungen treffen können. Die EU-Kommission will dies durch zwei Richtlinien erreichen: die bereits in Kraft getretene EmpCo-RL und die sich noch im Entwurf befindliche Green Claims-RL. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat dazu im Dezember 2024 einen ersten Entwurf zur Änderung des UWG (UWG-E) vorgelegt, wonach die Umsetzung der EmpCo-RL in Deutschland erwartungsgemäß im UWG erfolgt. So wird u. a. die „Schwarze Liste/Blacklist“ des UWG erweitert und die EmpCo-RL entsprechend eingepflegt. In der Folge rechnet das BMJ allerdings auch mit über 78.000 betroffenen Produkten, insbesondere aus den Sparten Chemie, Lebensmittel, Kleidung und Papier, für deren Hersteller und Händler sich erhebliche wettbewerbsrechtliche Risiken ergeben könnten.
Autor(en)
Hannes Heidorn
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 01 / 2025 (Februar 2025)
Verkaufspreis
€ 25,00