Schweizer Fachbewilligungen im Bereich Chemikalien

Totalrevision der EDI-Verordnungen

Für die berufliche oder gewerbliche Verwendung bestimmter Chemikalien schreibt die Chemikalien-Risikoreduktions- Verordnung eine Fachbewilligung vor, die in departementalen Verordnungen des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) und des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) präzisiert sind. Natürliche Personen, die beruflich oder gewerblich bestimmte Stoffe oder Zubereitungen verwenden, müssen eine Prüfung ablegen oder ihre Kenntnisse nachweisen können. Mit den geplanten Totalrevisionen der EDI-Verordnungen soll insbesondere die Aufsicht über die an der Fachbewilligungsausbildung beteiligten Stellen und den Prüfungsstellen neu geregelt und die Weiterbildungspflicht für Fachbewilligungsinhaberinnen und -inhaber konkretisiert werden. Bisher besteht keine Pflicht zur Weiterbildung, weshalb die Angebote der Trägerschaften zur Weiterbildung kaum genutzt werden. Bei Annahme der Vorlage müssen sich Inhaberinnen und Inhaber von Fachbewilligungen künftig binnen fünf Jahren bei einer anerkannten Weiterbildungsstelle weiterbilden, um die Gültigkeit ihrer Fachbewilligung um je fünf Jahre zu verlängern.
Die Entwürfe wurden am 4.2.2025 im Rahmen des Rechtssetzungsverfahrens veröffentlicht. Jede Person und jede Organisation kann sich an dem Vernehmlassungsverfahren, das bis zum 12.5.2025 läuft, beteiligen und eine Stellungnahme einreichen.

Autor*innen: Max Ziegler, Dag Kappes
Autor(en)
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 01 / 2025 (Februar 2025)
Verkaufspreis
€ 25,00