Update zur Haftung für Verletzung der menschlichen Gesundheit im Umweltrecht
Art. 79a in der Richtlinie über Industrieemissionen und die Umsetzungspläne des Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
Durch die Aktualisierung der EU-Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen im Jahr 2024 müssen die Mitgliedstaaten einen Schadensersatzanspruch gewährleisten für Gesundheitsschäden, die durch bestimmte Verstöße entstehen. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) zur Umsetzung dieser Regelungen in Deutschland sieht dafür eine Modifikation des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vor. Dieses Vorhaben stößt jedoch auf Kritik, da die gewählte Ausgestaltung sowohl in der praktischen Umsetzung als auch in Bezug auf die Rechtsklarheit mögliche Schwierigkeiten verursachen könnte. Die Neuwahlen unterbrechen das gegenwärtige Vorhaben.
Autor*innen Matthias M. Schweiger, Stefan Mayr
Autor*innen Matthias M. Schweiger, Stefan Mayr
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© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 01 / 2025 (Februar 2025)
Verkaufspreis
€ 25,00