Auditpflicht für Abfallentsorgungsanlagen in Drittstaaten
Am 30.4.2024 wurde mit der Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen (VVA) die Novelle der Abfallverbringungsverordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht; sie ist am 21.5.2024 in Kraft getreten und gilt in weiten Teilen ab dem21.5.2026.
Für Verbringungen von notifizierungspflichtigen und grün gelisteten Abfällen aus der Europäischen Union heraus in Anlagen in Drittstaaten beinhaltet sie neue Regelungen. Hierzu führt die Kommission aus, dass „die unzureichende Überwachung der Bedingungen, unter denen diese Abfälle in den Bestimmungsländern und besonders in Entwicklungsländern bewirtschaftet werden, einen bedeutenden Mangel“ darstelle, der bei der Ausfuhr aus der EU in den Bestimmungsländern zu Problemen in den Bereichen Umwelt und öffentliche Gesundheit geführt habe. Diesem Problem will der europäische Gesetzgeber nun mit einer Auditpflicht nach Art. 46 entgegentreten. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die Abfälle im Empfänger- Drittstaat nach Art. 59 in umweltgerechter Weise bewirtschaftet werden.
Autor(en)
Dr. Angela Griesbach
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 02 / 2025 (April 2025)
Verkaufspreis
€ 32,00