Kommunale Verpackungssteuern nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.11.2024

Zulässigkeit, Regelungsspielräume und Anwendungsfragen

Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.11.2024 zur Tübinger Verpackungssteuersatzung hat sich für Städte und Gemeinden der Handlungsspielraum für das abfallpolitische Instrument kommunaler Steuern auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck wieder eröffnet, nachdem er über mehr als zweieinhalb Jahrzehnte verschlossen schien. Auch wenn damit bis auf Weiteres gesichert sein dürfte, dass das EU- und das Bundesabfallrecht kein grundsätzliches kompetenzrechtliches Hindernis für derartige ortsrechtliche Regelungen darstellen, bereitet das Örtlichkeitserfordernis nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der sachgerechten Ausgestaltung entsprechender Steuertatbestände – was die Frage aufwirft, ob es nicht einer bundesweiten Verpackungssteuerregelung bedarf, um eine wirksame und praxisgerechte Nutzung dieses umweltpolitischen Steuerungsinstruments zu gewährleisten.
Autor(en)
RA Dr. Martin Dieckmann
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 02 / 2025 (April 2025)
Verkaufspreis
€ 32,00