Gefahrgutrechtliche Rahmenbedingungen der Kontrolle von Abfall-Gefahrguttransporten im Straßenverkehr

Für Kontrollen von Gefahrguttransporten im Straßenverkehr in Deutschland gilt spezielles Recht. Namentlich sind die §§8und9desGefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBefG) in Verbindung mit der „Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen“ (Gefahrgutkontrollverordnung – GGKontrollV) einschlägig.

Die GGKontrollV wurde im Jahr 2005 neu gefasst und zuletzt 2015 geändert. Wie das deutsche Recht der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße auf ein europäisches Übereinkommen – das ADR – zurückgeht (und dieses sogar unmittelbar für anwendbar erklärt), ist die GGKontrollVebenfalls auf europäischesRecht zurückzuführen.Die GGKontrollV diente seinerzeit der Umsetzung der Richtlinie 95/50/EG des Rates vom 6. Oktober 1995 über einheitliche Verfahren für die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße sowie zweier nachfolgender Richtlinien (Richtlinie 2001/26/EG und Richtlinie 2004/112/EG), die die die vorgenannte Richtlinie geändert und angepasst haben.
Autor(en)
RA Prof. Dr. Martin Beckmann, Dr. Jens Tobias Gruber
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 06 / 2016 (Dezember 2016)
Verkaufspreis
€ 32,00