Die Zentrale Stelle nach dem Verpackungsgesetz – Hintergründe und Ausgestaltung

Die Verpackungsentsorgung über eine duale Entsorgungsschiene hat seit der Implementierung im Jahr 1991 viele Learnings mit sich gebracht: vom Monopol bis zu aktuell zehn Systembetreibern, von Skandalen bis zu dem großen Wirtschaftszweig der Verpackungsentsorgung.

Bereits im Planspiel des Umweltbundesamtes zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung wurde deutlich, dass die Finanzierung der Verpackungsentsorgung durch Lücken im Gesetz unsicher ist. Weiterhin schwierig ist der Finanzierungsmechanismus zur Aufteilung der Kosten unter den Systembetreibern, da dies in Teilen ohne hoheitliche Regelsetzung erfolgt und somit auch die Überprüfung nicht immer transparent und nachvollziehbar gestaltet ist.
Die Zentrale Stelle wurde somit im Planspiel als Lösungsmöglichkeit präferiert, wenngleich die Aufgaben und die Ausgestaltung strittig waren. Der Gesetzgeber hat sich, analog zur Stiftung elektro-altgeräte register für eine beliehene Stiftung entschieden, die durch die Hersteller und Vertreiber selbst aufgebaut wird. Die Verbände Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), Handelsverband Deutschland (HDE), Industrievereinigung Kunststoffe(IK) und Markenverband haben bereits im Planspiel zugesagt, dass sie den Aufbau übernehmen. Sie haben entsprechend im Jahr 2015 eine Projektgesellschaft gegründet, die zunächst darlehensfinanziert den Aufbau dieser Zentralen Stelle übernimmt.

Autor(en)
Gunda Rachut
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 06 / 2016 (Dezember 2016)
Verkaufspreis
€ 32,00