LUBW Handlungshilfe Deponieverordnung – Was haben die EU-POP- Verordnung, die Ersatzbaustoffverordnung, die LAGA-Mitteilung 23 & Co. mit Deponien zu tun?
Der Beitrag soll anhand der in Baden-Württemberg etablierten LUBW-Handlungshilfe Deponieverordnung, die 2024 novelliert wurde, die Bezüge zur Ersatzbaustoffverordnung, zur EU-POP- Verordnung sowie zu den Regelungen der LAGA Mitteilung 23 „Vollzugshilfe zur Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen“ im Themenfeld der Deponien aufzeigen.
Die Handlungshilfe wurde durch eine seit 2009 ins Leben gerufene Arbeitsgruppe „Neue Deponieverordnung“, bestehend aus Vertreter:innen des Städte- und Landkreistages, des Umweltministeriums, der Regierungspräsidien, der SAA-Sonderabfallagentur und der LUBW als Hilfestellung bei der praktischen Umsetzung der Deponieverordnung erarbeitet. Die Handlungshilfe nebst darin integrierten Anlagen aus Formblättern, Formularen, Hinweisen und Berechnungshilfen gibt den Deponiebetreibern und zuständigen Behörden zu den wichtigsten Fragestellungen konkrete Hilfestellungen bei der Umsetzung der DepV. Die Musterformulare und Formblätter dienen dazu, die nach DepV geforderten Angaben zu konkretisieren und der zuständigen Behörde eine schnelle Entscheidung zu ermöglichen.
Autor(en)
Dipl.- Ing. Falk Fabian, Silvia Venema
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
36. Abfall- und Ressourcenforum (2025) (April 2025)
Verkaufspreis
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