Stand der Umsetzung des Einwegkunststofffonds in der Praxis
Das im Jahr 2023 verabschiedete Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) setzt die Einführung der erweiterte Herstellerverantwortung für Hersteller bestimmter Einwegkunststoffartikel in Deutschland um.
Anspruchsberechtigte, das heißt öffentlichrechtliche Entsorgungsträger und sonstige anspruchsberechtigte juristische Personen, erhalten ab 2025 jährlich anteilig finanzielle Mittel aus dem vom Umweltbundesamt (UBA) verwalteten Einwegkunststofffonds. Um von den Auszahlungsmitteln zu profitieren, sind Anspruchsberechtigte dazu verpflichtet, sich auf der Plattform „DIVID“ des UBA zu registrieren und jährlich eine Leistungsmeldung über die im Vorjahr erbrachten Reinigungsleistungen einzureichen. Insbesondere Städten und Gemeinden bietet das System große Potenziale im Hinblick auf die Verbesserung von Stadtsauberkeit.
Autor(en)
Prof. Dr.-Ing. Klaus Gellenbeck
Contentpartner
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Publikation
36. Abfall- und Ressourcenforum (2025) (April 2025)
Verkaufspreis
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