Zum Ende der Abfalleigenschaft von Phosphorrezyklaten

Die europäische und die nationalen Umweltrechtsordnungen durchleben in ihrer Genese und Entwicklung eine immer weitere Verdichtung. Ausgehend von den Anfängen der flächen- und artenorientierten Schutzansätze des 19. Jahrhundertsund den schutzgutbezogenen und emissionsbegrenzenden Gesetzeswerken der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts rückten später Systematisierungs- und Konsolidierungsbemühungen in den Vordergrund, etwa in Deutschland mit dem Vorhaben eines Umweltgesetzbuches (UGB), das allerdings 2009 scheiterte.

Auch vor dem Hintergrund des sich verbreiternden Umweltvölkerrechts (Pariser Klimaübereinkommen aus 2015, Abkommen von Kunming-Montreal zum Biodiversitätsschutz 2022) hatte zuletzt auf europäischer Ebene die EU Kommission mit dem politischen Programm des EU Green Deal und der angeschlossenen Gesetzgebung einen neuen Anlauf unternommen, eine Systematisierung und Vertiefung, aber auch eine Gestaltungsausrichtung des europäischen Umweltrechts anzugehen. In der folgenden und nun laufenden Legislatur hat die EU-Kommission angekündigt, den EU Green Deal unter dem neuen Namen EU Clean Industrial Deal weiterzuführen. Neben den Großbaustellen des Klima- und Biodiversitätsschutzes gewinnen darin auch die Ressourcenschonung und Kreislaufführung von Rohstoffen eine neue Bedeutung. Besonders das Abfallrecht soll zu einem Kreislaufwirtschaftsrecht weiterentwickelt werden, das immer spezifischer darauf zielt, wertvolle Stoffe zu erhalten oder zurückzugewinnen.
Autor(en)
Stefan Kopp-Assenmacher
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 01 / 2025 (Februar 2025)
Verkaufspreis
€ 32,00