Vom Abfall zum Produkt – Was geht und was geht (noch immer) nicht?

Die Kreislaufwirtschaft stellt das Abfallrecht ständig vor neue Herausforderungen. Wiewohl es aus technischer Sicht zweifellos möglich ist, Abfall so zu behandeln, dass am Ende wieder ein Produkt steht, hinkt die rechtliche Entwicklung dem – wie so oft – hinterher.

In meinem Beitrag möchte ich diese zweifellos unbefriedigende Situation aufgreifen und die Zuhörer/ Leser auf einen Streifzug durch die aktuellen rechtlichen Entwicklungen im Zusammenhang mit den Begriffen Abfall, Abfallende und Produkt auf nationaler sowie EU-Ebene einladen. Dabei soll nicht außer Acht gelassen werden, wo in der Praxis die Schwierigkeiten liegen bzw. noch Anpassungsbedarf besteht.
Neben den bekannten Urteilen des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) (z.B. Rechtssache (RS) Sappi und Porr) werden insbesondere die neue Abfallverbrennungsverordnung, mit der ab 2033 kommunales Abwasser und Klärschlamm zur Herstellung von EU-Düngeprodukten eingesetzt werden soll (Stichwort Phosphorrecycling), sowie die Kreislaufwirtschaftsstrategie und der PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen)-Aktionsplan thematisiert. Dabei werden insbesondere auch die rechtliche Qualität und damit die Verbindlichkeit dieser Regelungen von Relevanz sein.
Autor(en)
MAg. Dr. Marie Sophie Reitinger
Contentpartner
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft
Publikation
Recy & Depotech (2024) (Dezember 2024)
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