Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen im forstlichen Wegebau

Bau- und Abbruchabfälle gehören zu den massereichsten Abfallströmen in Österreich. Neben dem Verwertungsgebot und den Zielvorgaben für Bau- und Abbruchabfälle, sieht der Gesetzgeber seit Anfang 2024 ein Deponierungsverbot für ausgewählte mineralische Abfälle vor (§ 16 Abs. 7 Z1 AWG 2002, Anhang 1a AWG 2002 und § 7 Z14 DVO 2008).

Eine Verwertungsmöglichkeit für mineralische Bau- und Abbruchabfälle ist es, diese zu qualitätsgesicherten Recycling-Baustoffen aufzubereiten, um sie u.a. im forstlichen Wegebau einzusetzen. Der Beitrag fasst ausgehend von der aktuellen abfallwirtschaftlichen Praxis zusammen, wie eine sachgerechte Verwertung von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen bzw. den daraus hergestellten Recycling-Baustoffen im forstlichen Wegebau im Großen wie im Kleinen umgesetzt werden kann und welche Aspekte dabei zu beachten sind (rechtliche Vorgaben, erforderliche Qualitäten, Zuständigkeiten etc.). Der Fokus liegt auf Recycling-Baustoffen aus vorwiegend rezyklierten Gesteinskörnungen gemäß Vorgaben der Recycling-Baustoffverordnung. Zudem wird aufgezeigt, welches zukünftige Potenzial für diesen Verwertungsweg abgeschätzt werden kann.
Autor(en)
Dipl.-Ing. Kerstin Pfandl, Dr. Ingrid Winter
Contentpartner
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft
Publikation
Recy & Depotech (2024) (Dezember 2024)
Verkaufspreis
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