Die Sammlung von Alttextilien
Der aktuelle Stand der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur
Traditionell wurden Altkleidersammlungen in Deutschland in erster Linie durch gemeinnützige oder kirchliche Organisationen, Vereine u. ä. Einrichtungen durchgeführt, in der Regel ohne vertragliche Grundlage mit den betreffenden Kommunen. Gesammelt wurde z. B. mittels Wäschekörben, die vor den Haustüren abgestellt wurden, um sie in den darauffolgenden Tagen – mit in den Haushaltungen aussortierter Bekleidung befüllt – abzuholen. In den 1990er-Jahren kamen dann die Alttextilsammelbehälter auf, wie wir sie heute aus dem Straßenbild gewohnt sind. Das Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 2012 mit der recht komplexen und in der praktischen Umsetzung durchaus auch schwierigen Regelung des § 17 KrWG kann wohl als eine wichtige Zäsur bei der Sammlung von Altkleidern und -schuhen in Deutschland bezeichnet werden. Einige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger stiegen nach Inkrafttreten dieser Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes selbst in die Sammlung von Alttextilien ein und haben sich als wichtiger Akteur neben gewerblichen und gemeinnützigen Sammlern betätigt.
Autor(en)
Dr. Angela Dageförde
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 06 / 2024 (Dezember 2024)
Verkaufspreis
€ 32,00