Die Beauftragung von Subunternehmern durch kommunale Vertragspartner in der Abfallentsorgung
Vergibt der Staat öffentliche Aufträge, schließt er privatrechtliche Verträge mit in der Regel privaten Anbietern ab. Die Teilnahme eines Hoheitsträgers an dem Vergabeverfahren eines anderen Hoheitsträgers mit dem Ziel, den Auftrag zu erhalten, ist jedoch theoretisch möglich und in der Praxis in letzter Zeit vermehrt zu beobachten.
Die Frage, ob ein kommunales Unternehmen in Konkurrenz zu Privaten treten darf, bildete jüngst den Gegenstand zahlreicher Gerichtsentscheidungen und Publikationen. Eine andere Frage ist, ob Kommunen oder kommunale Entsorgungs-GmbH's, die sich an (öffentlichen) Ausschreibungen beteiligen bzw. sich um (öffentliche) Aufträge als Auftragnehmer bewerben und zur Auftragserfüllung Subunternehmer einsetzen, diese Subunternehmerverträge ihrerseits öffentlich ausschreiben müssen.
Autor(en)
RA Michael Fastabend, RAin Dr. Angela Dageförde-Reuter
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 04 / 2004 (September 2004)
Verkaufspreis
€ 32,00