Kurzvorstellung des Referentenentwurfs einer Verordnung über die Verwertung von Abfällen auf Deponien über Tage
Das "magische Datum" des 1.6.2005 rückt in der Abfallwirtschaft in greifbare Nähe. Ab diesem Zeitpunkt dürfen auf Deponien nur noch vorbehandelte Abfälle abgelagert werden.
Aufgrund der Vorbehandlung ist mit erheblich geringeren Mengen zu rechnen. Deponien mit deponietechnischen Defiziten, insbesondere solche mit fehlender Basisabdichtung, dürfen dann keine Abfälle zur Beseitigung mehr annehmen. Es stellt sich die Frage, inwieweit Regelungen zum Einsatz von Abfällen zwecks Verwertung auf Deponien dazu beitragen können, abfallwirtschaftliche Missstände zu vermeiden.
Im Zuge des Verordnungsvorhaben standen folgende zentrale Fragen im Vordergrund: 1. Wann sind Baumaßnahmen auf Deponien als solche der Verwertung einzustufen? Hier sah sich die Bundesregierung offenbar veranlasst, nähere Aussagen zur Abgrenzung der Verwertung von der Beseitigung beim Einsatz von Abfällen als Baustoffen auf Deponien zu treffen. 2. Zudem war zu klären, welche Anforderungen an die Verwertung gestellt werden sollen, insbesondere bei welchen Einsatzzwecken welche Zuordnungswerte einzuhalten sind.
Autor(en)
RA in Caroline von Bechtolsheim, RA Wolfgang Siederer
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 04 / 2004 (September 2004)
Verkaufspreis
€ 32,00