Prüfung der Einführung einer Pfandpflicht für Lithium-Batterien

Vermehrt wird über Brände in Anlagen und Betrieben aus der Kreislaufwirtschaft berichtet. Die Brandereignisse können unter anderem auf eine fehlerhafte Erfassung und anschließende Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien (LIB) bzw. in Elektroaltgeräte enthaltende LIB zurückgeführt werden.

In Zusammenhang mit der zunehmenden Menge an in Verkehr gebrachten LIB ist die Thematik der ordnungsgemäßen Erfassung bzw. korrekten Entsorgung immer stärker in den Fokus gerückt. In diesem Kontext wird auch um bspw. die Einführung einer Pfandpflicht diskutiert. Im Zuge des 2023 abgeschlossenen Forschungsvorhabens „Prüfung der Einführung einer Pfandpflicht für lithiumhaltige Batterien und Akkumulatoren“ wurde von der Firma Dr. Brüning Engineering UG in Zusammenarbeit mit der Firma cyclos GmbH für das deutsche Umweltbundesamt untersucht und bewertet, ob eine Pfandpflicht auf LIB ein geeignetes Instrument darstellt, die (frühzeitige) getrennte Erfassung von LIB in erhöhtem Maße sicherzustellen, Brandereignisse entlang der Erfassungs- und Abfallbehandlungskette zu reduzieren bzw. zu verhindern sowie zur Steigerung der Sammelmenge von Altbatterien und Altakkumulatoren beizutragen. In diesem Kontext wurden Handlungsempfehlungen, Maßnahmen und Alternativen zur Fortentwicklung der Sammlung von LIB benannt und erläutert.
Autor(en)
Dr.-Ing. Ralf Brüning, Florian Witt
Contentpartner
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft
Publikation
Recy & Depotech (2024) (Dezember 2024)
Verkaufspreis
€ 5,00 oder im Premium-Abonnement enthalten