Gebührenrechtliche Behandlung von Veräußerungserlösen eines Abfallwirtschaftsbetriebes
Solange die Gemeindefinanzreform nicht vorankommt, zwingt die akute Finanznot die Gemeinden und Landkreise dazu, Vermögen zu veräußern, um insbesondere die laufenden Ausgaben und die drückenden Sozialausgaben finanzieren zu können.
Waren es bisher die Krankenhäuser, die veräußert wurden, so geraten zunehmend auch die Regie- und Eigenbetriebe "Abfallwirtschaft" in das Blickfeld der Kommunalpolitiker. Für die Kommunen ist eine Veräußerung ihrer Abfallwirtschaftsbetriebe aber nur dann von Interesse, wenn sie die Veräußerungserlöse in ihren allgemeinen Haushalt einstellen können und nicht dem Gebührenhaushalt zuführen müssen.
Autor(en)
RA Dr. Günter Benne
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 04 / 2004 (September 2004)
Verkaufspreis
€ 32,00