Erneuerbare Energie Richtlinie (RED II bzw. RED III) und ihre Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft

Die EU-Richtlinie Renewable Energy Directive (RED II), die seit April 2023 auch ins österreichische Recht umgesetzt wurde, verlangt eine Zertifizierungspflicht für nachhaltige Biomasse, wenn diese für die Energieerzeugung eingesetzt werden soll. Diese Pflicht gilt für alle Akteure der Lieferkette, von der Erzeugung bis zur Energiegewinnung.

Freiwillige Zertifizierungssysteme wie z.B. SURE bieten eine Methode, um die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien und Treibhausgaseinsparungen gemäß der RED II-Richtlinie zu gewährleisten. Das SURE-System zertifiziert feste Biomasse und Biogas für die Strom- und Wärmeerzeugung und kann deshalb auch zur Zertifizierung des biogenen Anteils in Abfällen angewendet werden. Besonders in der Abfallwirtschaft wird deutlich, dass die Erfassung und Zertifizierung des biogenen Anteils in Abfällen eine komplexe und aufwendige Aufgabe darstellen, die jedoch entscheidend für die Nachhaltigkeit in der Energieerzeugung ist. Studien haben gezeigt, dass eingesetzte Abfälle in den Abfallverbrennungsanlagen Österreichs einen biogenen Anteil von 35,5 bis 61,2% besitzen können und Ersatzbrennstoffe einen biogenen Anteil von 26,7 bis 50,6%. Angesichts der dynamischen Entwicklung bei erneuerbaren Energien und der stetigen Anpassung von Zertifizierungssystemen ist zu erwarten, dass die Erfassung und Zertifizierung nachhaltiger Biomasse in der Abfallwirtschaft weiter optimiert und angepasst werden muss.
Autor(en)
C. Gikopoulos, Tanja Bäck, Robert Hermann
Contentpartner
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft
Publikation
Recy & Depotech (2024) (Dezember 2024)
Verkaufspreis
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