Widersprüche zwischen Wasserrecht und Bergrecht bei Vorhaben zur Tiefengeothermie
In der bisherigen Genehmigungspraxis, in einem 2-stufigen Verfahren gemäß Bergrecht unter Federführung der Bergämter, wird versucht, die Belange „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“ Art. 20a GG mit anderen Belangen gleichzusetzen. Dies widerspricht dem Grundgesetz und weiteren rechtlichen Vorgaben z. B. den Grundsätzen des Wasserrechtes.
Die Grundordnung, die sich durch die Industrialisierung seit dem 19. Jahrhundert entwickelt hat, basiert auf der Ausbeutung der fossilen Brennstoffe und Ressourcen. Dies war und ist Grundlage der Industrieproduktion und der gesellschaftlichen Entwicklung der westlichen Demokratien. Diese Entwicklung des freiheitlich demokratischen Rechtsstaates ist eine herausragende Leistung der Zivilgesellschaften. Die Entwicklung des Rechtssystems ist im Interesse der Industrieentwicklung vorgenommen worden. Hierdurch war die Schaffung des Wohlstandes durch Wachstum in Europa und Amerika möglich, in dem der Mehrwert der Produktion dort verteilt wurde. Diese Entwicklung verlief nicht ohne Konflikte, mit erheblichen Auswirkungen in den Gesellschaften.
Autor(en)
Dipl.-Ing. Bauass. Johann Dieckmann, Dipl.-Ing. Christa Stiller-Ludwig
Contentpartner
© Springer Vieweg
Publikation
Wasser und Abfall 07-08 / 2024 (August 2024)
Verkaufspreis
€ 10,00 oder im Premium-Abonnement enthalten