Vertragsschluss durch Künstliche Intelligenz
Die Anwendungsfelder für die Künstliche Intelligenz (KI, auch AI) in Beruf und Alltag nehmen rasant zu – manche befürchten sogar einen Hype und sprechen vom möglichen Zerplatzen der KI-Blase.
Unabhängig von einer berechtigten Skepsis ist der Vertragsschluss durch automatisierte Abläufe ohne menschliches Zutun bereits gegenwärtig, und es ist davon auszugehen, dass auch in Zukunft immer häufiger Software zum Einsatz kommen wird, die in diesem Handlungsfeld eigene Entscheidungen fällen kann. Am 1.8.2024 ist dazu entsprechend die sog. KI-Verordnung in Kraft getreten. Für die akademische Rechtsdiskussion stellt sich die Frage, wie der Vertragsschluss durch KI rechtlich zu bewerten ist, wie rechtssicher er im Streitfall im Rahmen von innerdeutschen Geschäften ist und ob sich Unternehmen auch im internationalen Kontext auf den Vertrag noch verlassen können. Im folgenden Artikel wird dazu zunächst die Terminologie beleuchtet, im Anschluss daran dargestellt, wie ein gültiger Vertragsschluss mit der ganz gewöhnlichen Willenserklärungstheorie konstruiert werden kann, wo Grenzen zu setzen sind und welche weiteren rechtlichen Anforderungen in der Praxis zu beachten sind. Insbesondere wird darauf eingegangen, wie dieWirksamkeit von automatisierten oder durch KI generiertenWillenserklärungen im internationalen Kontext beurteilt wird.
Autor*in Eszter Sieber-Fazakas
Autor*in Eszter Sieber-Fazakas
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Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
StoffR 03 / 2024 (Oktober 2024)
Verkaufspreis
€ 25,00