Digitalisierung und Beschleunigung abfallrechtlicher Planfeststellungsverfahren

In einem Planfeststellungsverfahren wird bekanntlich innerhalb eines gebündelten Verfahrens über die öffentlichrechtliche Zulässigkeit eines raumbezogenen ortsfesten Vorhabens in einer einheitlichen Sachentscheidung entschieden. Weitere behördliche Entscheidungen wie öffentlichrechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder Bewilligungen sind daneben nicht erforderlich, § 75 Abs. 1 S. 1VwVfG. Auch im Abfallrecht sind Planfeststellungsverfahren (und damit ihre Dauer) vorhabenrelevant, denn die Errichtung und der Betrieb von Deponien sowie die wesentliche Änderung einer solchen Anlage oder ihres Betriebes bedarf gemäß § 35 Abs. 2 S. 1 KrWG bis auf gewisse Ausnahmen der Planfeststellung durch die zuständige Behörde.

Die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und seit einiger Zeit auch ihre Digitalisierung ist regelmäßig Inhalt politischer und gesellschaftlicher Diskussionen. Eine Beschleunigung kann dabei an unterschiedlichen Punkten ansetzen und wurde durch verschiedene Gesetzesvorhaben, insbesondere die Digitalisierung betreffend, auch bereits in den Blick genommen. Daneben bestehen noch weitere Ansatzpunkte für eine Beschleunigung, die Beachtung finden können. Inwieweit in Zukunft eine Beschleunigung (abfallrechtlicher) Planfeststellungsverfahren auch tatsächlich erwartet werden kann, ist allerdings unter anderem aufgrund der Umsetzungsgeschwindigkeit geplanter Regelungen ungewiss.

Autoren*innen: Prof. Dr. Martin Dippel und Katrin Beckmann
Autor(en)
Prof. Dr. Martin Dippel
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
AbfallR 05 / 2024 (November 2024)
Verkaufspreis
€ 32,00