Beschleunigung des Windenergie-Ausbaus

Behebung der Defizite in der Raum- und Bauleitplanung

Am7. und 8.7.2022 haben Bundestag und Bundesrat die Gesetze des „Osterpakets“ beschlossen. Am 28.7.2022 erfolgte die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Das Gesetzespaket soll vor dem Hintergrund des stagnierenden Ausbaus der Windenergie und Photovoltaik deren Beschleunigung entscheidend vorantreiben. Angesichts dieses ambitionierten Zielsuntersucht dieser Beitrag im Hinblick auf die Windenergie, ob die Gesetzesänderungen den hohen Ansprüchen gerecht werden. Der Beitrag fokussiert sich auf die Gesetzesänderungen mit Auswirkungen auf die Raum- und Bauleitplanung, weil eine effiziente Ausgestaltung des Planungsrechts für das Erreichen der Ausbau- und damit auch Klimaziele entscheidend ist. Die bisher geltende Rechtslage ist imHinblick auf die Windenergie von der sogenannten „Tabuzonen-Rechtsprechung“ des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) und der Oberverwaltungsgerichte geprägt, die den Ausbau der Windenergie an Land eher behindert als fördert. Auch stellt die bisher praktizierte Ausweisung von Schutzgebieten einen Hinderungsfaktor für den Ausbau dar. Dieser Beitrag zeigt auf, dass die Änderungen in dem Gesetzespaket Schritte in die richtige Richtung darstellen, nichts destotrotz weiterer Reformbedarf besteht.

Autoren*innen: Dr. Christoph Riese und Nicolas Brennecke, LL.M.
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Publikation
UWP 03 / 2022 (August 2022)
Verkaufspreis
€ 25,00