Verfassungs- und klimaschutzrechtliche Rahmenbedingungen der Anrechnung von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen
Am 10.5.2022 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (im Folgenden: BMUV) ein Arbeitspapier vorgelegt, das vorsieht, den Anteil von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen zu verringern (imFolgenden: BMUVArbeitspapier).
Im Mai 2022 hat das BMUV ein Arbeitspapier veröffentlicht, das vorsieht, die Anrechnungsmöglichkeit von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen auf die im BImSchG verankerte Treibhausgasminderungspflicht für Kraftstoff-Inverkehrbringer ab 2023 schrittweise abzusenken und ab dem Jahr 2030 sogar vollständig abzuschaffen. Die vorgesehene Maßnahme begründet eine unmittelbare Abkehr von einer jahrzehntelangen gesetzgeberischen Förderung, die auf die Verwendung dieser Biokraftstoffe zur Verringerung von Treibhausgasemissionen abzielte, und erweist sich aus mehreren Gründen als rechtlich problematisch. Hier setzt der Beitrag an und untersucht dazu u.a. die Vereinbarkeit des veröffentlichten Vorschlags mit verfassungs- und klimaschutzrechtlichen Bestimmungen.
Autoren*innen: Dr. Tim Hahn, Stefan Kopp-Assenmacher und Dr. Friedrich Markmann
Autoren*innen: Dr. Tim Hahn, Stefan Kopp-Assenmacher und Dr. Friedrich Markmann
Autor(en)
Stefan Kopp-Assenmacher
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
UWP 02 / 2022 (Mai 2022)
Verkaufspreis
€ 0,00