Teilwiderruf der Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser für ein Wasserwerk

Das VG Hannover hatte über eine Anfechtungsklage des größten Wasserversorgers Niedersachsens gegen den Teilwiderruf einer ihm im Jahr 2010 auf 30 Jahre erteilten Bewilligung für eines der Grundwasserwerke des Klägers zu entscheiden. In die bewilligte Fördermenge von maximal 20 Mio. m³ Grundwasser pro Jahr waren mehrere Zuschläge und Reserven einberechnet worden, u.a. ein Trockenjahrzuschlag.

Der Beitrag analysiert eine Entscheidung des VG Hannover vom 17.1.2023 aus dem Gebiet desWasserrechts. In dem zu entscheidenden Fall hatte der größte Wasserversorger Niedersachsens gegen den Teilwiderruf einer ihm im Jahr 2010 auf 30 Jahre erteilten Bewilligung für eines seiner Grundwasserwerke geklagt. Das Verwaltungsgericht hat der Klage stattgegeben und den Teilwiderruf aufgehoben, weil die gesetzlichen Voraussetzungen einesWiderrufs nicht vorlagen. Dabei hatte das Verwaltungsgericht Gelegenheit, zu der Bedeutung einer wasserwirtschaftlichen Vorratshaltung Stellung zu nehmen.

Autor: Jan Gröschel
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Publikation
UWP 02 / 2023 (Juni 2023)
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