Der Einsatz elektronischer Medien in der Öffentlichkeitsbeteiligung bei BImSchG-Genehmigungsverfahren
Unter dem Einsatz „elektronischer Medien“wird im Folgenden der Einsatz von Medien verstanden, die einen internetbasierten Informationsaustausch jenseits der Telefon-, Fax und Papiernutzung ermöglichen (z.B. E-Mail, Online- Seiten).
In den letzten ca. 30 Jahren hat sich das Internet zumzentralen Kommunikations- und Informationsmediumentwickelt. Die Rechtsordnung hat auf diese Entwicklung reagiert und sich der Nutzung des Internets geöffnet. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen, da sich fortlaufend neue technische Anwendungsmöglichkeiten ergeben. Der folgende Beitrag greift aus der Vielzahl der Rechtsvorschriften zur Internetnutzung die Vorschriften zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei BImSchG-Genehmigungsverfahren heraus und geht der Frage nach, wie in diesem Bereich der Einsatz elektronischer Medien imSinne eines internetbasierten Informationsaustauschs geregelt ist. Dabei werden die insoweit einschlägigen Vorschriften erörtert und deren historische Entwicklung beleuchtet. Angesichts der hohen Dynamik bei der technischen und politischen Entwicklung sind die Ausführungen als Momentaufnahme zu verstehen.
Autor(en)
Dr. jur. Alexander Kenyeressy
Contentpartner
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Publikation
UWP 03 / 2023 (September 2023)
Verkaufspreis
€ 25,00